Führerscheinklassen A, A1, A2, AM
Mit der Führerscheinklasse A darfst du schwere Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h führen. Zudem darfst du dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW fahren.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 kannst du nur mit einer praktischen Prüfung und ohne Sonderfahrten die Klasse A erwerben.
Mindestalter | Voraussetzung |
---|---|
24 Jahre | |
20 Jahre | nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 |
21 Jahre | für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A |
(Einschluss der Klasse A1, A2 und AM)
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts | Ohne Vorbesitz | Mit Vorbesitz |
---|---|---|
Grundunterricht | 12 | 6* |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4* |
Gesamt | 16 | 10* |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten | Ohne Vorbesitz | Mit Vorbesitz |
---|---|---|
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | 3* |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen | 4 | 2* |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 1* |
Gesamt | 12 | 6* |
* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.