Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrer-Weiterbildungen / BKF
Natürlich bildet die Fahrschule Lang auch Berufskraftfahrer aus und vor allem auch weiter.
Um den heutigen Anforderungen als Berufskraftfahrer gerecht zu werden, benötigt man im Güter- bzw. Personenkraftverkehr in einem fünf Jahreszyklus eine Berufskraftfahrer-Weiterbildung mit 35 Stunden ( 5 Module je 7 Stunden).
Die nächsten BKF-Weiterbildungstermine:
Die BKF-Module:
Modul 1 - Eco-Training – Die wirtschaftliche Fahrweise
Das Modul 1 „Eco-Training“ gliedert sich in vier Phasen:
- Phase 1: Theoretische Vorbereitung der Teilnehmer auf den Praxisteil
- Phase 2: Erste praktische Fahrt
- Phase 3: Theoretisches Erarbeiten eines wirtschaftlichen Fahrstils
- Phase 4: Zweite praktische Fahrt unter Anwendung der gewonnenen theoretischen (Er)kenntnisse
Ziele des Moduls
Die Teilnehmer sollen nach dem Modul „Eco-Training“ über
- Kenntnisse der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung, wie Drehmomentkurve,
Leistungskurven, spezifische Verbrauchskurven eines Motors, optimaler Nutzungsbereich des
Drehzahlmessers, optimaler Drehzahlbereich bei Schalten verfügen. - Kenntnisse des besten Verhältnisses von Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung verfügen.
- Kenntnisse zur Trägheit ihres Fahrzeuges verfügen
- Fähigkeiten zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs verfügen
- Kenntnisse alternativer Kraftstoffe und die Abgasnachbehandlung verfügen
- Fähigkeiten zum vorausschauenden Fahren verfügen
Modul 2 - (Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr
Ziele des Moduls
Unter anderem werden folgende Inhalte gemäß Anlage 1 BKrFQV in diesem Modul vermittelt:
- Überblick über neue Verkehrsregeln und aktuelle Fragen in diesem Zusammenhang
- Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterverkehr
- Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
Modul 3 - Sicherheit im Fokus
Ziele des Moduls
Sie sollen nach dem Modul „Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit“:
- Für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle sensibilisiert sein (vgl. Anlage 1 der BKrFQV, Nr. 3.1).
- Über Fähigkeiten zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen verfügen (vgl. Anlage 1 der BKrFQV, Nr. 3.5).
- Über Kenntnisse der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeuges verfügen (vgl. Anlage 1 der BKrFQV, Nr. 1.2).
Modul 4 - Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
Ziele des Moduls
Mit dem Modul „Schaltstelle Fahrer“ sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen (vgl. Anlage 1 BKrFQV, Nr. 3.2).
- Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen (vgl. Anlage 1 BKrFQV, Nr. 3.3).
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung (vgl. Anlage 1 BKrFQV, Nr. 3.4).
- Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt (vgl. Anlage 1 BKrFQV, Nr. 3.6).
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung (vgl. Anlage 1 BKrFQV, Nr. 3.7).
Modul 5 - Ladungssicherung
Die verschiedenen Lernziele
Erkennen
- 1. Bewusstsein: Vorstufe des Erkennens, die zum Weiterdenken anregt.
- 2. Einsicht: Eine grundlegende Anschauung, die erworben und beibehalten wird.
- 3. Verständnis und Sensibilisierung: Die Ordnung von Einsichten und ihre weitere Verarbeitung
Wissen
- 1. Einblick: Einblick bei der ersten Begegnung mit dem Wissensgebiet.
- 2. Überblick: Systematischer Überblick, den sich der Lernende erst verschaffen kann, sobald er in mehrere Teilbereiche des Wissensgebietes Einblick gewonnen hat.
- 3. Kenntnis: Genaue Kenntnis über den Sachverhalt eines Wissensgebietes setzt den Überblick voraus, fordert zudem detailliertes Wissen und einen Grad gedächtnisseitiger Verankerung.
- 4. Vertrautheit: Erweiterte und vertiefende Kenntnisse über einen Sachverhalt oder ein Wissensgebiet.
Können
- 1. Fähigkeit: Können, das zum Vollzug einer Tätigkeit notwendig ist.
- 2. Fertigkeit: Ein durch dauernde Übung eingeschliffenes sicheres, fast müheloses Können.
- 3. Beherrschung: Hoher Grad an Können
Die Teilnehmer sollen nach dem Modul „Ladungssicherung“:
- über Fähigkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs verfügen (vgl. Anlage 1 der BKrFQV, Nr. 1.4).
Bürozeiten
Dienstag 17:00 - 19:00
Mittwoch 17:00 - 19:00
Freitag 17:00 - 19:00
Kontakt
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97447 Gerolzhofen
FAQ
Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unserer FAQ.