Führerscheinklasse D1

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A – die zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 21 Jahre – bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnisklasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Einschluss der Fahrerlaubnisklassen L, AM, S
Folgende Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Arbeitsmedizinisches Gutachten (Belastbarkeit usw.)
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass
Theoreteische Ausbildung | Bei Vorbesitz von Klasse | Bei Vorbesitz von Klasse |
Mindestumfang des Theorieunterichts | B | C1 oder C |
Grundunterricht | 6 | 6 |
Klassenspezifischer Unterrichts | 10 | 4 |
Gesamt | 16 | 10 |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten) |
Praktische Ausbildung | ||||
Mindestumfang der Sonderfahrten | Vorbesitz Klasse B | Vorbesitz Klasse C1 | ||
Bis 2 J. | > 2 J. | Bis 2 J. | > 2 J. | |
Grundausbildung
|
41 | 16 | 8 | 6 |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
|
19 | 8 | 8 | 4 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
|
12 | 4 | 4 | 2 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
|
7 | 4 | 4 | 2 |
Gesamt | 79 | 32 | 24 | 14 |
Bürozeiten
Dienstag 17:00 - 19:00
Mittwoch 17:00 - 19:00
Freitag 17:00 - 19:00
Kontakt
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FAQ
Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unserer FAQ.