Führerscheinklasse CE

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter: 21 Jahre – Während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder nach Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG: 18 Jahre
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Einschluss der Fahrerlaubnisklassen C1E, BE, T, D1E bei Besitz von Klasse D1, DE bei Besitz von Klasse D
Folgende Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass
Theoreteische Ausbildung | Bei Vorbesitz von Klasse |
Mindestumfang des Theorieunterichts | C |
Grundunterricht | 6 |
Klassenspezifischer Unterrichts | 4 |
Gesamt | 10 |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten) |
Praktische Ausbildung | ||||
Mindestumfang der Sonderfahrten | Vorbesitz Klasse C | Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang | ||
Solo | ZUG | Gesamt | ||
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
|
5 | 3 | 5 | 8 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
|
2 | 1 | 2 | 3 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
|
3 | 0 | 3 | 3 |
Gesamt | 10 | 4 | 10 | 14 |
Bürozeiten
Dienstag 17:00 - 19:00
Mittwoch 17:00 - 19:00
Freitag 17:00 - 19:00
Kontakt
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97447 Gerolzhofen
FAQ
Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unserer FAQ.