Führerscheinklasse C1E

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 betragen.
Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz der Klasse C1 erforderlich
Einschluss der Fahrerlaubnisklassen BE, D1E bei Besitz von D1
Folgende Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass
Theoretische Ausbildung:
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Praktische Ausbildung | ||||
Mindestumfang der Sonderfahrten | Vorbesitz Klasse C1 | Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang | ||
Solo | ZUG | Gesamt | ||
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
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3 | 1 | 3 | 4 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
|
1 | 1 | 1 | 2 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
|
1 | 0 | 2 | 2 |
Gesamt | 5 | 2 | 6 | 8 |
Bürozeiten
Dienstag 17:00 - 19:00
Mittwoch 17:00 - 19:00
Freitag 17:00 - 19:00
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FAQ
Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unserer FAQ.