Führerscheinklasse C1

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Einschluss der Fahrerlaubnisklassen L, M, S
Folgende Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass
Theoreteische Ausbildung | Bei Vorbesitz von Klasse | Bei Vorbesitz von Klasse |
Mindestumfang des Theorieunterichts | B | D1 oder D |
Grundunterricht | 6 | 6 |
Klassenspezifischer Unterrichts | 6 | 2 |
Gesamt | 12 | 8 |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten) |
Praktische Ausbildung | ||||
Mindestumfang der Sonderfahrten | Vorbesitz Klasse C | Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang | ||
Solo | ZUG | Gesamt | ||
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
|
3 | 1 | 3 | 4 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
|
1 | 1 | 1 | 3 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
|
1 | 0 | 2 | 2 |
Gesamt | 5 | 2 | 6 | 8 |
Bürozeiten
Dienstag 17:00 - 19:00
Mittwoch 17:00 - 19:00
Freitag 17:00 - 19:00
Kontakt
Bleichstraße 15,
97447 Gerolzhofen
FAQ
Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unserer FAQ.